Maibaum-Aufstellen 2020

Hallo, Schützenschwestern, Schützenbrüder,  

der 1. Mai 2020 geht in die Vereinsgeschichte ein. Ein Maibaum-Aufstellen ohne Zuschauer, ohne Kaffee und Kuchen, ohne Bratwurst und Steak.

Die Behörden haben größere Versammlungen wegen Covid19 verboten. Trotzdem - der Baum muss hoch, mit neuen Schleifen und einem Gruß ins Saaletal hinein.

Gut - dass der Vorstand noch ein kleines Fässchen Maibier im Kühlschrank gefunden hat. 

Sommerversammlung 2019

unsere Sommerversammlung - mit Berichten, Aussprache und natürlich gemütlich grillen.

Am 27. Juli ab 19Uhr - herzliche Einladung an Mitglieder und Gästen

Top Panel

Satzung

Satzung

Satzung des Schützenvereins Lauenstein von 1891 e.V.

 

$1        Der Verein führt den Namen Schützenverein Lauenstein e.V. und hat seinen Sitz in Lauenstein. Postalische Adresse ist die Adresse des Schriftführers. Das Geschäftsjahr läuft vom 01. Januar bis zum 31. Dezember.

$2        Der Verein ist politisch unabhängig und nicht gebunden.

 $3        Zweck des Vereins ist die Pflege des Schießsports sowie die Erhaltung alten Brauchtums.

            Abhaltung von schießsportlichen und dem Schießsport dienenden Veranstaltungen und Wettkämpfen.

 $4        Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 $5        Mitglied kann werden wer das 10. Lebensjahr vollendet hat. Die Aufnahme von Mitgliedern geschieht durch den Vorstand. Jede Neuanmeldung ist schriftlich beim Vorstand abzugeben. Den Mitgliedern ist in der nächsten Generalversammlung die Aufnahme bekanntzugeben. Jedem Mitglied des Vereins steht das Recht zu bei Bekanntwerden einer Aufnahme innerhalb 4 Wochen, schriftlich begründeten Widerspruch gegen die Aufnahme zu erheben.

Ein Austritt kann nur zum Jahresende durch schriftliche Kündigung bis zum 31.Oktober des laufenden Jahres erfolgen.

 $6        Jedes Mitglied ab vollendetem 16.Lebensjahr ist stimmberechtigt. Jedes Mitglied hat Anspruch auf Benutzung des Vereinseigentums im Rahmen der Haus- und Schießordnung.

 $7        Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag, der in der Generalversammlung festgelegt wird, zu zahlen. Der Mitgliedsbeitrag unterscheidet zwischen Einzel- und Familienmitgliedschaft. Neu eingetretene Mitglieder zahlen eine Aufnahmegebühr, deren Höhe ebenfalls von der Generalversammlung festgelegt wird. Jugendliche zahlen keine Aufnahmegebühr.

 $8        Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 $9        Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 $10      Der Vorstand kann auf Antrag der Mitgliederversammlung ein Mitglied ausschließen, wenn es sich einer unehrenhaften Handlung schuldig gemacht hat oder die Interessen des Vereins verletzte. Alle Vereinsmitglieder haben das Recht, den Ehrenausschuss anzurufen.

 $11      Der Vorstand besteht aus einem Gremium von 3-4 Vereinsmitgliedern die die Geschäfte des Vereins gemeinsam führen und organisieren. Außerdem je angefangene 50 Mitglieder ein Beisitzer

Vorstand im Sinne des $ 26 BGB sind die namentlich genannten Gremiumsmitglieder.

Die Ämter des Vorstandes sind Ehrenämter.

$12      Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlungen ein. Er setzt die Tagesordnung fest und führt den Vorsitz bei den Beratungen.

 $13      Die Mitglieder des Vorstandes werden in der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit in offener oder geheimer Wahl ermittelt. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Ferner sind drei Kassenprüfer zu wählen, die jedoch nicht dem Vorstand angehören dürfen. Wiederwahl ist nur einmal zulässig, ein Kassenprüfer scheidet in jedem Jahr automatisch aus.

 $14      Die Mitgliederversammlungen werden bei Bedarf einberufen. Im ersten Quartal jeden Jahres hat der Vorstand der Generalversammlung den Geschäfts- und Kassenbericht vorzulegen. Die Kassenprüfer geben den Revisionsbericht. Die Generalversammlung entscheidet über die Entlastung des Vorstandes.

            Die Mitglieder sind hierzu 8 Tage vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. Auf Verlangen von mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder muss der Vorstand eine außerordentliche Generalversammlung einberufen.

 $15      Anträge an die Mitgliederversammlung sind 2 Wochen vorher schriftlich an den Vorstand zu richten. Über alle Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung bzw. die Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 25% der Vereinsmitglieder anwesend sind.

            Falls dieser Prozentsatz von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern bei einer Generalversammlung nicht erreicht wird, muss nach mindestens 14 Tagen eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden, die von der 25% Klausel unabhängig ist.

 $16      Anträge auf Änderung der Satzungen sind einer Generalversammlung vorbehalten. Diese Anträge hierzu müssen mindestens vier Wochen vor der Generalversammlung schriftlich beim Vorstand vorgelegt werden und sind in der Tagesordnung bekanntzugeben.

            Änderungen der Satzung können nur mit 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten, anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

 $17      Der Verein wählt in der Generalversammlung einen Ehrenausschuss. Dieser besteht aus drei Vereinsmitgliedern.

 $18      Über die Auflösung des Vereins beschließt die Generalversammlung mit einer Stimmenmehrheit von ¾ der stimmberechtigten, anwesenden Mitglieder.

 $19      Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Flecken Salzhemmendorf mit der Maßgabe, das Vermögen des Vereins ausschließlich im Ortsteil Lauenstein unmittelbar für gemeinnützige, insbesondere für sportliche oder jugendförderliche Zwecke zu verwenden.

 

Datum, Unterschriften

          

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